An der Flensburger Förde zu Hause…

Wasser- und Bodenverband Lippingau

Herzlich Willkommen auf unserer Website. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Unsere Aufgaben

Sie sind Eigentümer eines Grundstückes im Einzugsbereich der Lippingau.
Wir möchten Ihnen daher die Aufgaben des Wasser- und Bodenverbandes und die Mitgliedschaft erläutern.

Was tun wir?

Zu den Hauptaufgaben gehören die Gewässerunterhaltung, der Hochwasserschutz, die Entwässerung und Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen sowie der Schutz von Grundstücken vor Sturmfluten.
Der Wasser- und Bodenverband Lippingau ist zuständig für den Wasserabfluss im ca. 7800 ha großen Einzugsgebiet der Lippingau und der Habernisser Au. Es umfasst Teile der Gemeinden Steinbergkirche, Sterup, Ahneby, Niesgrau, Steinberg, Sörup und Esgrus.

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Im Anlagen-verzeichnis des Verbandes sind offene Gewässer und Rohrleitungen mit insgesamt 237 km Länge verzeichnet und zwei Schöpfwerke mit insgesamt 63 ha Vorteilfläche sowie 548 m Regionaldeiche und 1980 m sonstige Deiche aufgelistet.
Durch die Unterhaltung der Gewässer wird das gleichmäßig auf alle Grundstücke fallende Niederschlagswasser möglichst schadlos in Richtung Ostsee abgeführt.
In den Ortslagen werden in der Regel Schmutz- und Regenwasser von den Gemeinden in der Kanalisation erfasst. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser und das eingesammelte Regenwasser werden dann aber auch durch die vom Wasser- und Bodenverband unterhaltenen Gewässer weiter abgeleitet.
Gleichzeitig werden im Rahmen der Gewässerunterhaltung wichtige Aufgaben im Sinne des Naturschutzes (z.B. Pflege und Erhaltung von Fließgewässern) durchgeführt.
Die Hebung der Verbandsbeiträge erfolgt über die Beitragseinzugszentrale des Gewässer- und Landschaftsverbandes Flensburger Förde.

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Wer sind wir?

Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als regionale Selbstverwaltungen sind die Wasser- und Bodenverbände mit ehrenamtlich tätigem Vorstand und Verbandsausschuss vor Ort für den geregelten Wasserabfluss im Verbandsgebiet zuständig. Sie unterhalten die im Anlagenverzeichnis der Verbände beschriebenen Anlagen (offene Gewässer, Gräben, Rohr-leitungen und ggf. Deiche).

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Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit der Wasser- und Bodenverbände ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.

Mitglieder des Verbandes sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landeswasser-verbandsgesetzes (LWVG) und der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Langballigau die jeweiligen Eigentümer aller Grundstücke, die sich in seinem Verbandsgebiet befinden. Diese Mitgliedschaft beruht also nicht auf Freiwilligkeit, sondern besteht Kraft des Gesetzes.

Die notwendigen Daten zur Pflege des Mitgliederverzeichnisses erhalten wir auf der o.g. gesetzlichen Grundlage von den Katasterämtern des Landes Schleswig-Holstein.

Beiträge

Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer und Rohrleitungen sowie für die innere Organisation des Verbandes sind nach dem Landeswasser-verbandsgesetz (LWVG) von allen Mitgliedern durch Beiträge aufzubringen.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf der oben genannten gesetzlichen Grundlage. Die Höhe der Beiträge wurde dementsprechend vom Verbands-ausschuss in der Haushaltssatzung beschlossen. 

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Die Beiträge werden vier Wochen nach Zustellung eines Bescheides fällig.
Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag bzw. Mindestbeitrag pro Mitglied von 17,00 € jährlich sowie einem Flächenbeitrag und ggf. weiteren Zuschlägen. Der Flächenbeitrag wird jedoch nicht erhoben, wenn für einen Eigentümer die Gesamtgröße der Grundstücke insgesamt 5000 m² nicht überschreitet.

Zuschläge werden dann erhoben, wenn z.B. gesammeltes Regenwasser direkt in die Rohrleitungen des Verbandes eingeleitet wird oder wenn größere Grundstücksanteile bebaut bzw. befestigt sind.
Hinweis:
Unberührt von dieser Beitragshebung sind die Gebühren, die Grundstückseigentümer für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser und die Benutzung der Kanalisation an die Gemeinde zahlen.

Unser Vorstand

Karl-Henning Diederichsen - Verbandsvorsteher Wasser- und Bodenverband Langballigau

Johannes Erichsen

Verbandsvorsteher

Mail: verbandsvorsteher@wabov-lippingau.de

Martin Sacht - Verbandsrechner WaboV Langballigau

Diana Konrad-Elendt

Verbandsrechnerin

Mail: verbandsbuero@wabov-lippingau.de

Erich Struve

stellver. Verbandsvorsteher

Tollschlag

Hans-Jürgen Bruhn

Beisitzer

Niesgrau

Lutz Clausen

Beisitzer

Esgrusschauby

Jan Thiesen

Beisitzer

Sterup

Henning Henningsen

Beisitzer

Grühnholz

Nico Jürgensen

Beisitzer

Roikier

Nils Otzen

Beisitzer

Nübel

Karl Peters

Beisitzer

Osterholm

Das Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes Lippingau umfasst die Bereiche entlang der Lippingau, der Habernisser Au und ihrer Zuflüsse, einschließlich des Esgruser Mühlenstroms. Es erstreckt sich von den Anfängen bis zur Mündung der Lippingau und der Habernisser Au in die Flensburger Förde, sowie den gesamten linken Zulauf der Esgruser Mühlenstroms bis zur Mündung in die Lippingau.
Der Wasser- und Bodenverband Lippingau ist zuständig für den Wasserabfluss im ca. 7800 ha großen Einzugsgebiet der Lippingau und der Habernisser Au. Es umfasst Teile der Gemeinden Steinbergkirche, Sterup, Sörup, Esgrus, Niesgrau und Steinberg.

Alle Verbände an der Flensburger Förde sind zusammengeschlossen im Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde (GuLV).

Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverband Langballigau

Satzung

Hier finden Sie  die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Lippingau zum Download.

Bekanntmachungen

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden – hier finden Sie aktuelle Schreiben und Bekanntmachungen.

Bildergalerie

Hier finden Sie eine kleine Auswahl an Bildern unserer Arbeit in unserem Verbandsgebiet.